emba Maßnahmenkatalog für Business Events, Foto: The Climate Reality Project / Unsplash emba Maßnahmenkatalog für Business Events, Foto: The Climate Reality Project / Unsplash

emba fordert Perspektive für Business Events und legt Maßnahmenkatalog vor

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Der Branchenverband emba legt einen Maßnahmenkatalog mit fünf Hauptfaktoren vor, der dabei helfen kann, in den kommenden Monaten einen geordneten Veranstaltungsbetrieb zu ermöglichen. Die emba (event marketing board austria) ist der Branchenverband der führenden Live-Marketing-Agenturen Österreichs.

Die österreichische Eventbranche befindet sich seit Einführung der Corona-Maßnahmen in einer Schockstarre. So notwendig und richtig die gesetzten Maßnahmen waren und sind, so wichtig ist es jetzt aber auch, Live-Marketing/Eventagenturen und ihren Kunden Klarheit und Perspektiven für ihre weiteren Planungen zu ermöglichen. Ähnliche Lösungsansätze werden von gleichermaßen betroffenen Verbänden auch auf europäischer Ebene vorgebracht.

Große Unsicherheit bei Agenturen, Dienstleistern und Kunden

Die letztgültige Aussage, wonach es ab Anfang Juni „vielleicht kleine Veranstaltungen“ zumindest einmal bis Ende August aber keine größeren Veranstaltungen geben werde hat zu weiterer Verunsicherung bei Agenturen und Kunden beigetragen. Wurden zunächst vor dem Sommer geplante Events auf den Herbst verschoben, so bricht jetzt bereits eine weitere Stornowelle für Herbst über uns herein. Die Corona-Maßnahmen sind gerade 5 Wochen in Kraft; die Auswirkungen für unsere Branche betreffen Events, die frühestens in 5 Monaten stattfinden sollten – sprich es trifft die Branche doppelt, denn es werden aktuelle Events aufgrund der derzeitigen Verbote sofort storniert, aber auch zukünftige Events erst gar nicht beauftragt.

Unsere Expertise für konstruktive Vorschläge

Viele Branchenkollegen und Verbände fokussieren ihr Engagement aktuell in finanziellen Hilfsaufrufen für die angeschlagenen Veranstalter und die Event-Zulieferindustrie. Natürlich ist unsere Branche gemeinsam mit vielen anderen von der Situation unmittelbar betroffen, gleichzeitig ist verständlich, dass die Republik nicht alle Unternehmen pauschal retten kann. Neben den finanziellen Sorgen wird die Eventindustrie aber nicht zuletzt von Unsicherheit geplagt. In diesem Punkt könnten konstruktiven Vorschläge beim gemeinsamen Aufbau von Perspektiven sehr wohl helfen, Unsicherheiten bei Kunden und Agenturen zu reduzieren und damit radikale Absagewellen zumindest einzudämmen.

Die Eventbranche braucht Klarheit und Perspektive!

Für Handel, Gastronomie, Verkehr und Bildung wurden Pläne präsentiert, die eine weitere Planung ermöglichen. Ähnliches erwartet die emba nun auch für die Abhaltung von Business Events und bieten der Bundesregierung an, gemeinsam an Maßnahmen zu arbeiten, die eine schrittweises Hochfahren von Business Events ermöglichen soll.

Als führender Branchenverband steht die emba zu ihrer Verantwortung und hat daher einen Maßnahmenkatalog erarbeitet, der dabei helfen kann, einen geordneten Veranstaltungsbetrieb unter Einhaltung notwendiger Schutzmaßnahmen schon in den kommenden Monaten zu ermöglichen.

Maßnahmenkatalog für Veranstaltungen

Die vorgeschlagenen Maßnahmen konzentrieren sich auf fünf Hauptfaktoren: Raumbedarf, Zutrittskontrollen, Catering, Programm und begleitende Maßnahmen:

1. Raum

Für In- und Outdoor Events muss sichergestellt sein, dass alle Gäste ausreichend Platz haben, einander im Mindestabstand auszuweichen. Steh- und Sitzgelegenheiten müssen so konfiguriert sein, dass der Mindestabstand von 1m eingehalten werden kann.

  • Von Publikum genutzte Fläche muss ein Verhältnis von 1:4 aufweisen (pro Person mind. 4qm)
  • Alle Sitzreihen müssen fußfrei gestellt werden (bei festen Sitzreihen darf nur jede zweite Sitzreihe besetzt werden); innerhalb der Reihen darf nur jeder zweite Platz besetzt werden.
  • Es ist ausreichend Personal für die Zuteilung und Überwachung bereitzustellen.
  • Personenansammlungen sind durch ausreichend dimensionierte Zutrittsbereiche, Personenleitsysteme (Absperrbänder o.ä.) und Bodenmarkierungen (analog zB zu Antrittsflächen bei Supermarktkassen) zu vermeiden.
  • Reinigung der Sanitätsbereiche regelmäßig durch geschultes Personal mit geeigneten Mitteln
  • Für die Konsumation von Speisen sind Bereiche mit erhöhten Abstandregeln zu markieren. Das können eigene Räume, oder mit Kordeln abgegrenzte Bereiche sein.
  • An Engstellen (zB Toilettengängen) ist durch geeignete Maßnahmen (zB Sicherheitspersonal) dafür zu sorgen, dass Staus vermieden werden können
  • Eine Maskentragepflicht in geschlossenen Räumen wäre dringend zu empfehlen.

2. Zutritt und Abstrom

Effiziente Schutzmaßnahmen bedürfen einer transparenten verantwortungsvollen Kontrolle am Eingang.

  • Hinweisschilder zu allen Maßnahmen
  • (Automatische) Zutrittskontrolle mit Anzeige der im Raum befindlichen Gästezahl zur vereinfachten behördlichen Überprüfung
  • Geordneter Zutritt (Stichwort: Geordnetes Anstellen mit Abstand)
  • Am Eingang müssen für alle Gäste Gratis-Einwegmasken vorhanden sein
  • Handdesinfektionsspender am Eingang und am VA-Gelände
  • Trennung von Ein- und Ausgängen
  • Evakuierung unter Einhaltung der Abstandsregeln muss möglich sein
  • Nach Möglichkeit: Hand-Thermoscanner am Eingang zur Reduktion von Infektionsrisken
  • Sobald (wirtschaftlich vertretbar) verfügbar: Corona Schnelltests am Eingang

3. Catering

Grundsätzlich ist die Ausgabe von Speisen im Rahmen eines Business-Events nicht zwingend nötig. Generell müssen bei Speisen und Getränken aber die höchstmöglichen Hygienestandards eingehalten werden.

  • Servicepersonal hat Maskenpflicht
  • Ausgabe von Speisen erfolgt im Kantinenmodus, demnach kein Flying-Food
  • Buffets sollen möglich sein, wenn ein durchgehender Spuckschutz (Acrylglas o.ä.) die Speisen abschirmt.
- Die Gäste müssen am Buffet MNS-Gesichtsmasken tragen
- Am Tisch können die Masken bei Einhaltung der Abstandsregeln abgenommen werden
  • Das Servieren von Speisen und Getränken an Tische soll analog zur Gastronomie möglich sein.
  • Angebot von Ausgabe in Einweggebinden
  • Ausgabe von separat verpackten Trinkhalmen
  • Fertig abgepackte Snacks, die aus der Verpackung konsumiert werden können (zB Müsliriegel, Sandwich etc.)

4. Programm

Im Falle von Darbietungen auf einer Bühne gilt eine erhöhte Abstandspflicht zum Publikumsbereich. Gespräche auf der Bühne unter Einhaltung der gleichen Abstandregeln wie im Publikumsbereich.

  • 4 Meter zwischen Bühne und Publikumsbereich
  • Ausreichend Übertragungstechnik, um das Bühnenprogramm auch ohne Nähe zur Bühne gut verfolgen zu können

5. Begleitende Maßnahmen

Hierunter fallen alle sonstigen Maßnahmen, die dazu beitragen, die Sicherheit der Teilnehmer zu erhöhen:

  • Verpflichtende Handdesinfektion an mehreren Stellen im Raum
  • Transparente Risikokommunikation zu allen Gästen (allgemeine Sicherheitslage, Hinweis zu den durch den Veranstalter getroffenen Vorsichtsmaßnahmen, Hinweis das Personen mit Symptomen die Veranstaltung nicht besuchen sollen, …
  • Bodenmarkierungen zur besseren Orientierung der Mindestabstände
  • Geöffnete Fenster bzw. Belüftungssysteme
  • Sicherheitspersonal zur Kontrolle der Vorgaben
  • nicht mehr als 15 min Aufenthalt in Wartezonen
  • Masken zum Wechseln bei längeren Events
  • Laufende Abstimmung mit öffentlichen Gesundheitseinrichtungen

Download: emba Maßnahmenkatalog für Business Events (PDF)

 

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