RIFEL Handlungsempfehlungen zur Rettung der Veranstaltungswirtschaft V1 RIFEL Handlungsempfehlungen zur Rettung der Veranstaltungswirtschaft V1

FAMAB fordert Entschädigung und zeigt fünf Maßnahmen zur Rettung der Branche

Events

Für den immensen Schaden in der mittelständisch geprägten Veranstaltungsbranche fordert der FAMAB Entschädigungen und zeigt mit einer Studie des Research Institutes for Exhibition and Live-Communication (RIFEL) wirksame Maßnahmen, ein großflächiges Unternehmens-Sterben zu verhindern.

Die Veranstaltungsbranche ist in Schadensdauer und Schadenhärte die am schwersten betroffene Branche Deutschlands. Zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus wurde durch die Bundes- und Landesregierung(en) bereits Anfang März 2020 ein faktisches Berufsverbot über die gesamte Branche verhängt. Trotz der Lockerungen, die in der letzten Woche durch Teile der Landesregierungen angekündigt wurden, wird es Monate dauern, bis Messen und Businessveranstaltungen in nennenswertem Umfang wieder stattfinden werden.

Studie des RIFEL zeigt fünf Lösungsvorschläge

1. Umgestaltung der Kreditprogramme

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Kredite ohne Bedingungen und vollständig abgesichert werden. Kreditprogramme bedürfen einer deutlich längeren Laufzeit mit längerer anfänglicher Tilgungsaussetzung. Größere Kreditvolumina müssten direkt von der KfW ausgegeben werden. Zudem braucht es Möglichkeiten für einen späteren Teilerlass der Kredite.

2. Sicherung der Liquidität / Vermeidung der Bilanzüberschuldung

Ein mehrjähriger Verlustrücktrag sollte sicherstellen, dass Unternehmen gerettet werden können, die in der Vergangenheit erfolgreich gewirtschaftet und regelmäßig Steuern gezahlt haben.

3. Fixkostenzuschuss durch Nothilfefonds

Betroffene Unternehmen erhalten 2% des Jahresumsatzes pro Monat ab dem 4. Monat des Veranstaltungsverbotes als Zuschuss (letzter Jahresabschluss). Dies gilt ausschließlich für Branchen, die 75-100% Umsatzverlust erleiden. Alternative: Es wird ein Fixkostenzuschuss nach dem österreichischen Vorschlag eines Corona-Hilfsfonds gewährt.

4. Anpassung der Bedingungen für Kurzarbeit

Die Unternehmen sind unverschuldet in diese Krise geraten und nutzen Kurzarbeit, um den Liquiditätsabfluss zu reduzieren. Es müssen Möglichkeiten geschaffen werden, dass Mitarbeiter trotzdem arbeiten dürfen, um wichtige Innovationsprojekte, Umweltprojekte, Prozessoptimierungen und Projektplanungsleistungen anstoßen zu können. Damit wird die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen gesichert.

5. Anleiheprogramm

Es bedarf eines Programms für Unternehmensanleihen als Finanzierungsmöglichkeit für Unternehmen, die von der Krise am stärksten getroffen wurden und für die die Unterstützungsmaßnahmen der Regierung nicht ausreichend sind. Dieses Programm muss gemeinsam mit der Finanzwirtschaft und der öffentlichen Hand aufgelegt werden, um die Finanzierungslücke für besonders betroffene Unternehmen zu schließen. Der Staat kauft oder garantiert Anleihen zur Stärkung der Liquidität und des Eigenkapitals.

Die Lösungsvorschläge sind kumulativ und können in ihrer Gesamtheit den Fortbestand der Branche sichern. Im folgenden Dokument werden die Lösungsvorschläge detailliert erläutert: RIFEL Handlungsempfehlungen zur Rettung der Veranstaltungswirtschaft V1.0 (PDF, 1,5 MB)

Fazit der RIFEL-Studie

Mit den fünf vorgeschlagenen Maßnahmen kann es gelingen, die von der Krise besonders hart getroffene Veranstaltungswirtschaft noch vor dem Kollaps zu bewahren.

Die fünf Maßnahmen bedienen die drei Problemfelder Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und Fixkostenauswirkung mit sehr unterschiedlichen Ansätzen und sind daher auch kumulativ zu verstehen.

Eine einzelne dieser Maßnahmen würde nicht ausreichen, um die Krise der Veranstaltungswirtschaft zu beheben. Mit den Maßnahmen wird der Heterogenität der Branche Rechnung getragen und es werden Lösungen für betroffene Unternehmen aller Größenklassen aufgezeigt.

Erste Insolvenzanträge im Messebau wurden schon im April 2020 gestellt und Insolvenzverwalter prüfen bereits Schadensersatz aufgrund von Enteignung. Die politischen Entscheider sind nun gefordert, schnell und konsequent zu handeln.

Statement Jörn Huber (Vorstandsvorsitzender des FAMAB e.V.)

„In allen Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern wird uns bekundet, dass die dramatische Situation der Veranstaltungsbranche be- und – viel wichtiger – erkannt ist. Und immer wieder wird uns gesagt, dass es hauptsächlich an konkreten und umsetzbaren Ansätzen fehle. Mit der Studie des RIFEL geben wir den Entscheidern nun sehr detaillierte und nach Meinung zahlreicher Experten aus Politik und Wirtschaft auch umsetzbare Handlungsempfehlungen an die Hand. Dabei ist uns wichtig: Wir erwarten im Gegensatz zu zahlreichen anderen Branchen keine Sonderbehandlung. Wir fordern allerdings, dass man Unternehmen, bei denen die Corona-Maßnahmen bis zu 100% der Umsätze der letzten und auch der zukünftigen Monate vernichtet hat, nun endlich auch entsprechend hilft. Den Unternehmerinnen und Unternehmern der Veranstaltungsbranche wurde jede noch so kleine Perspektive genommen. Viele fragen sich mittlerweile nicht mehr nur, wie lange sie das noch durchalten. Sie fragen sich, warum sie überhaupt durchhalten sollten. Dies muss nun von den zuständigen Regierungen zügig geändert werden. Gute Worte reichen dafür nicht aus.“

Wie hat dir der Artikel gefallen? Stimmen Sie jetzt ab:
[Total: 0 Average: 0]
Tagged