Die AUVA erbringt ihre Leistungen aus EINER Hand: Prävention, Unfallheilbehandlung, Rehabilitation und Entschädigung werden von einer Institution durchgeführt. Das koordiniert und strafft Verwaltungsvorgänge, bringt Transparenz und Kosteneinsparungen.
Die soziale Unfallversicherung ist durch die Ablöse der Unternehmerhaftpflicht entstanden. Die Versicherungsfälle der AUVA sind der Arbeitsunfall und die Berufskrankheit.
Nach einem Schadensfall sorgt die AUVA für Unfallheilbehandlung mit allen geeigneten Mitteln, für ganzheitliche Rehabilitation und Entschädigung.
Die großen Fortschritte in Prävention, Ersthilfe und Notfallmedizin, bei Unfallheilbehandlung und Rehabilitation basieren auf ständiger intensiver Forschung.
Gerade in der Veranstaltungsbranche und der temporären Zusammenarbeit unterschiedlicher Teams mit oft schweren Arbeitsgeräten kann die bewusste Prävention alle beteiligten Personen vor schweren Unfällen bewahren und den Projektleiter vor strafrechtlichen Haftungsfällen schützen.