Pressekonferenz am 15. Mai mit Vizekanzler Werner Kogler und Gesundheitsminister Rudolf Anschober, Foto: BKA/Christopher Dunker Pressekonferenz am 15. Mai mit Vizekanzler Werner Kogler und Gesundheitsminister Rudolf Anschober, Foto: BKA/Christopher Dunker

Stufenweise Lockerungen für Kulturveranstaltungen ab Ende Mai

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Vizekanzler Werner Kogler und Gesundheitsminister Rudolf Anschober haben die Lockerungen für den Kultur- und Kunstbereich vorgestellt. Die Öffnung wird stufenweise erfolgen: Ab 29. Mai sind Veranstaltungen mit bis zu 100 Zuschauern erlaubt, ab 1. Juli sind bis zu 250 Zuschauer möglich. Ab 1. August sogar bis zu 500 Zuschauer, unter besonderen Auflagen werden sogar bis zu 1000 Menschen im Publikum erlaubt sein.

„Kunst und Kultur ist ein sehr relevanter Lebensbereich. Hier soll es schnell eine Möglichkeit geben, die Arbeit wieder aufzunehmen und wieder Einkommen zu ermöglichen“, so Vizekanzler Werner Kogler und kündigte ein „ambitioniertes und schrittweises Aufsperren im Kulturbereich“ an.

Der Vizekanzler kündigte einen „Dialog mit allen Sparten und Genres“ an. Die Pandemie brachte insbesondere für den Bereich Kultur gravierende Einschnitte. „Wir müssen mit dem Virus leben. Die Herausforderung in Bereichen wo viele Zuschauer zusammenkommen ist eine besonders große.“

Pressekonferenz vom 15. Mai

Aufsperrpläne im Kunst und Kulturbereich

Mit 15. Mai dürfen Orte der Präsentation wie Museen, Galerien und Ausstellungen, Bibliotheken, Büchereien und Archive inklusive Lesebereiche wieder öffnen. Auch Autokinos dürfen wieder aufsperren.

Für den 25. Mai wurde eine neue Verordnung angekündigt, die Vorgaben für die schrittweise Öffnung im Veranstaltungsbereich enthalten wird. Z.B: zum Thema Sitzplätze, Abstandregeln, Gesundheits- und Hygienekonzept. Das Gesundheitsministerium wird eine eigene Checkliste für Veranstalter bereitstellen. Die Verordnung wird auch Regeln für den Probenbetrieb, Filmarbeiten, Vorgaben in der Infrastruktur, Administrationsaufgaben vorgeben.

In einem ersten Schritt sollen mit 29. Mai Veranstaltungen mit bis zu 100 BesucherInnen ermöglicht werden, ab 1. Juli dann mit bis zu 250 BesucherInnen sowie die Öffnung der Kinos. Ab 1. August sollen Veranstaltungen mit bis zu 500 BesucherInnen möglich werden. Jede Veranstaltung wird einen eigenen „Coronaverantwortlichen“ benötigen. Bei Vorliegen eines speziellen Sicherheitskonzepts können auch Veranstaltungen mit bis zu 1.000 BesucherInnen erlaubt werden. Diese Öffnungen gelten nur für Veranstaltungen mit Sitzplätzen, welche einen Mindestabstand von einem Meter haben müssen.

Für die erste Junihälfte wurde eine Evaluierung der aktuellen gesundheitspolitischen Lage angekündigt, um daraufhin Maßnahmen für den Herbst erarbeiten zu können. Der Vizekanzler sprach der scheidenden Staatssekretärin für Kunst und Kultur Ulrike Lunacek „Dank und Anerkennung für die erbrachte politische Leistung“ aus und kündigte für Anfang nächster Woche die Präsentation der Nachfolge an.

Stufenplan für die Öffnung von Kunst- und Kulturveranstaltungen

Seit 15. Mai sind Museen, alle Galerien, Ausstellungen, Bibliotheken, Büchereien und Archive inklusive Lesebereiche offen.

Weitere Öffnungs-Schritte

  1. Ab 29.5.2020: Indoor und Outdoor – Veranstaltungen bis zu 100 BesucherInnen
  2. Ab 1.7.2020: Indoor und Outdoor – Veranstaltungen bis 250 BesucherInnen (Kinos auch ab 1.7.)
  3. Ab 1.8.2020: Indoor und Outdoor – Veranstaltungen bis zu 500 BesucherInnen. Ebenfalls ab 1.8. Veranstaltungen von 500-1.000 BesucherInnen bei Vorlage eines Präventions- und Sicherheitskonzepts.

Grundprinzipien für Veranstaltungen

  • Nur Sitzplätze
  • Mindestabstand 1 Meter
  • Corona-Beauftrage/r als AnsprechpartnerIn für Gesundheitsbehörden
  • Verpflichtung zur Erstellung einer individuellen Risikoanalyse für jede Veranstaltung.
    Jedenfalls jedoch Maßnahmen zu

    • Steuerung der Besucherströme bei Eingang, Ausgang, WC, Garderobe, Pause, zur Vermeidung von Menschenansammlungen
    • Bei 500-1000 BesucherInnen verpflichtende Abstimmung im Vorfeld mit lokalen Behörden über Verkehrsströme bei An- und Abfahrt.
    • Erhöhte Hygienemaßnahmen, Reinigung, im Publikumsbereich
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