PK Lockerungsverordnung mit Andrea Mayer und Rudolf Anschober PK Lockerungsverordnung mit Andrea Mayer und Rudolf Anschober

Lockerungen ab 29. Mai betreffen weiterhin nur Veranstaltungen mit Sitzplätzen

Events

Die neue Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer hat am 25. Mai zusammen mit Gesundheitsminister Rudolf Anschober die neuesten Lockerungsmaßnahmen im Veranstaltungsbereich präsentiert. Leider wurden wieder nur die Vorgaben für Veranstaltungen mit Sitzplätzen präsentiert. Bei Events mit stehendem Publikum gilt bis Ende August pauschal eine Obergrenze von 100 Besuchern. Damit hängen viele Veranstalter weiterhin „in der Luft“.

Unter anderem wurde bei der Pressekonferenz erklärt, unter welchen Umständen die Abstandsregel unterschritten werden darf, welche neuen Publikums-Obergrenzen für Outdoor-Veranstaltungen gelten und unter welchen Voraussetzungen der Probenbetrieb möglich ist.

„Die Lockerungsverordnung, die mit 29. Mai gültig wird, ist ein bedeutender Schritt für die Kunst- und Kultur“, so Andrea Mayer bei der Pressekonferenz, „aber mir ist absolut bewusst, dass es noch nicht der Kulturbetrieb ist, den wir kennen und schätzen. Ich bin aber überzeugt, dass der beste Kompromiss zwischen gesundheitlichen Aspekten auf der einen Seite und Ermöglichen auf der anderen Seite ist.“

Lockerungen für den Kunst- und Kulturbereich ab 29. Mai

Abstandsregeln

Ein Meter Abstand bleibt die Grundregel, aber es gibt Ausnahmen, die Kulturveranstaltungen möglich machen, wenn etwa Sitzreihen enger gebaut sind:

  • Entweder ein Meter Abstand (Sitzmitte zu Sitzmitte) oder ein Sitzplatz muss seitlich frei bleiben.
  • Menschen, die im gemeinsamen Haushalt leben, dürfen ohne Abstand nebeneinander sitzen.
  • Bis zu vier erwachsene Menschen, die gemeinsam eine Veranstaltung besuchen, dürfen ebenfalls direkt nebeneinandersitzen (analog zur Regelung in der Gastronomie).

Mund-Nasen-Schutz

Beim Betreten und Verlassen einer Indoor-Veranstaltung ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Wenn der Abstand von einem Meter unterschritten wird, ist auch im Publikum ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Obergrenzen für das Publikum bei Indoor-Veranstaltungen

  • ab 29. Mai         Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen im Publikum
  • ab   1. Juli         Veranstaltungen bis zu 250 Personen
  • ab   1. August   Veranstaltungen bis zu 500 Personen, bzw. bis zu 1.000, mit Genehmigung durch die Bezirksverwaltungsbehörde

Obergrenzen für das Publikum bei Outdoor-Veranstaltungen

  • ab 29. Mai          bis zu 100 Personen
  • ab   1. Juli          bis zu 500 Personen
  • ab   1. August   bis zu 750 Personen, bzw. bis zu 1.250, mit Genehmigung durch die Bezirksverwaltungsbehörde

Veranstaltungen ohne gekennzeichnete Sitzplätze

Alle Obergrenzen gelten vorerst nur für Veranstaltungen mit zugewiesenen gekennzeichneten Sitzplätzen. Für Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Plätze, also mit stehendem Publikum gilt bis Ende August eine Obergrenze von 100 Besucherinnen und Besuchern.

Präventionskonzepte

Alle Veranstaltungen über 100 Personen müssen ein Präventionskonzept haben – Empfehlungen dazu wird das Gesundheitsministerium demnächst veröffentlichen. Bei Veranstaltungen bis zu 1.000 Personen (Indoor) bzw. 1.250 Personen (Outdoor) müssen die Präventionskonzepte von den zuständigen Behörden in den Bundesländern abgenommen werden.

Pausen

  • Pausen während Veranstaltungen werden möglich.
  • Auch Pausenbuffets werden möglich.

Proben

  • Proben werden auch im Amateur-Bereich möglich, also wenn es sich nicht um eine berufliche Tätigkeit, aber trotzdem um eine künstlerische handelt.
  • Proben im Zuge der beruflichen Tätigkeit waren schon bisher erlaubt.
  • Auch hier gilt der 1-Meter-Abstand als Grundregel. Aber, wenn die Eigenart der Tätigkeit es erfordert und andere Schutzmaßnahmen ergriffen werden, kann davon abgesehen werden.
  • Andere Schutzmaßnahmen können sowohl technische (z.B. Mund-Nasen-Schutz) als auch organisatorische (z.B. getrennte Teams) sein. Dazu wird es Empfehlungen vom Gesundheitsministeriums geben.
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