Terrorismus bei Veranstaltungen – über Angriffe und Abwehrmaßnahmen, Foto: Yolanda Sun / unsplash Terrorismus bei Veranstaltungen – über Angriffe und Abwehrmaßnahmen, Foto: Yolanda Sun / unsplash

Terrorismus bei Veranstaltungen – über Angriffe und Abwehrmaßnahmen

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Für den Schutz von Veranstaltungen gegen Anschläge mit terroristischem Hintergrund werden verschiedenste Anstrengungen unternommen. Betonsperren, die die Zufahrt von LKWs und PKWs zu Besucherflächen verhindern; Rucksackverbote (zumeist reglementiert auf die Größe Din A4); zusätzliche Personenkontrollen; Detektoren bei den Eingängen; mehrere Sicherheitsringe um das Veranstaltungsgelände, usw.

Der präventive Versuch, Anschläge mit terroristischem Hintergrund zu verhindern ist mit großem organisatorischen Aufwand und hohen Kosten verbunden. Die Frage, die sich in diesem Kontext stellt, ist, ob diese Maßnahmen tatsächlich einen adäquaten Schutz gegen Angriffe von außen darstellen oder ob diese zu kurz greifen?

Temporäre Veranstaltungen, vor allem jene, die in Freibereichen stattfinden, bieten zahlreiche Möglichkeiten für Angriffe von außen. Sei es zeitlich (vor, während, nach der Veranstaltung), geografisch (bei den Zugängen, am Veranstaltungsgelände) oder nach der Art betrachtet (Fahrzeug, Waffe, Sprengstoff, etc.). Um die Eintrittswahrscheinlichkeit reduzieren zu können sind umfangreiche präventive Maßnahmen für eine Veranstaltung zu ergreifen.

Mögliche Abwehrmaßnahmen gegen Terroranschläge

Vorweggeschickt sei: Die beste Möglichkeit einen Angriff mit terroristischem Hintergrund zu vereiteln besteht dann, wenn der Anschlagsplan im Vorfeld den Nachrichtendiensten bekannt und durch die Polizei vereitelt werden kann. Als zusätzlichen Schritt haben VeranstalterInnen in den letzten Jahren die Sicherheitsvorkehrungen hinsichtlich eines Angriffes mit terroristischem Hintergrund verstärkt. Als derzeitige Methoden zur Abwehr werden häufig drei Maßnahmen durchgeführt:

  1. die Erhöhung der Anzahl der OrdnungsdienstmitarbeiterInnen,
  2. verstärkte Einlasskontrollen (manchmal auch unter Zuhilfenahme von technischen Hilfsmitteln wie z.B. Metalldetektoren, Röntgenprüfsystemen, udgl.) sowie
  3. Beton-Sperren für LKWs und PKWs, sogenannte Rammschutzmaßnahmen

Diese Maßnahmen beruhen auf bisherig stattgefundene Angriffsvarianten auf Veranstaltungen in Westeuropa. Es ist daher Zeit, kurz die mögliche Ausgestaltung und Sinnhaftigkeit der Gegenmaßnahmen zu beleuchten.

Die Zugänge zum Veranstaltungsgelände

Angenommen, mögliche AngreiferInnen, ausgestattet mit Schusswaffen und/oder einem Sprengsatz, möchten größtmöglichen Schaden bei einer Veranstaltung verursachen (was im Regelfall das Ziel ist). Kann nun wirklich davon ausgegangen werden, dass diese Personen sich bei einer Vereinzelungsanlage abtasten bzw. durchsuchen lassen und, sofern eine Schusswaffe / ein Sprengsatz gefunden wird, diese dem/der OrdnungsdienstmitarbeiterIn aushändigen? Dieses Szenario ist wohl als eher unwahrscheinlich einzustufen.

Im Zweifel wird der Sprengsatz im Bereich vor der Personenkontrolle bzw. außerhalb der Veranstaltungsstätte genutzt, um möglichst hohe Opferzahlen zu erreichen. So zum Beispiel geschehen bei einer Musikveranstaltung in Ansbach (2016) und einer Sportveranstaltung in Paris (Stade de France; 2015). Es ist jedoch davon auszugehen, dass durch diese Maßnahmen Menschenleben gerettet wurden, da die Sprengsätze nicht in Arealen mit hoher Personendichte gezündet werden konnten.

Schwieriger gestaltet sich das Aufhalten von Angriffen mit Schusswaffen. Es wäre AngreiferInnen ein Leichtes sich den Zugang zur Veranstaltung „freizuschießen“ (z.B. Paris 2015). Um die Zugänge entsprechend abzusichern müssten entweder OrdnungsdienstmitarbeiterInnen bewaffnet sein (wovon abzuraten ist) oder bei jedem Eingang versehen PolizistInnen Dienst, die den/die AngreiferIn bekämpfen können.

Das heißt die alleinige Erhöhung der Anzahl an SicherheitsdienstmitarbeiterInnen für die Zutrittskontrollen ist keine ausreichende Maßnahme, da hierdurch im Falle eines geplanten Sprengstoffanschlages der Problembereich lediglich örtlich verschoben wird (von innerhalb des Veranstaltungsgeländes zu den Zutrittsbereichen bzw. Warteschlangen mit hohem Personenaufkommen). Es sind daher zusätzliche Berechnungen über die adäquate Anzahl an Vereinzelungsanlagen anzustellen, um längere Wartezeiten und damit einhergehend die Personendichten vor den Schleusen zu reduzieren (was im Übrigen auch der BesucherInnenzufriedenheit zugutekommt). Als weitere Maßnahme ist auf ein entsprechendes Warteschlangenkonzept zu setzen, um den ankommenden BesucherInnen ausreichend Platz zu gewährleisten. Mit dem Ziel, die Bewegungsfreiheit zu erhöhen und Ausweichmöglichkeiten zu schaffen. Zusätzlich ist die Anwesenheit von PolizistInnen empfehlenswert um AngreiferInnen mit Schusswaffen bekämpfen zu können.

Rammschutzmaßnahmen gegen mehrspurige Kfz

Bei einigen Veranstaltungen werden, um die Zufahrt auf das Gelände (bzw. in Menschengruppen) zu verhindern, mittlerweile Sperren als Hindernisse für LKWs oder PKWs positioniert. Derartige Anschläge im Veranstaltungskontext wurden in Berlin (Weihnachtsmarkt; 2016) und Nizza (Boulevard; 2016) durchgeführt.

Die Variationen dieser Sperren reichen von Betonblöcken über Stapler bis hin zu quergestellten LKWs. Für die meisten dieser Maßnahmen ist aktuell noch ungewiss, ob diese tatsächlich LKWs stoppen können (so zeigte z.B. ein Test der Dekra, dass bestimmte Betonsperren einem Anschlag mit einem Lkw nicht standhalten können (MDR/NDR, 2017)). Je nach Aufstellungsort kann es jedoch auch ausreichen, wenn die Sperre einen ankommenden LKW oder PKW auf eine niedrige Geschwindigkeit verlangsamt um PolizistInnen die Möglichkeit zu bieten, den/die AngreiferIn zu bekämpfen. Das setzt jedoch die physische Anwesenheit von bewaffneten PolizistInnen bei den Sperren voraus.

Bei den gewählten Aufstellorten ist zu bedenken, dass diese Wege bei vielen Veranstaltungen auch als Zufahrtsmöglichkeit für Einsatzorganisationen oder als Fluchtwege für BesucherInnen (z.B. im Räumungsfall) genutzt werden und die Betonsperren daher ein Hindernis für ankommende Einsatzfahrzeuge oder abströmende BesucherInnen darstellen können. D.h. die Aufstellorte müssen mit den Einsatz- Verkehrs- und Notfallplänen abgestimmt werden.

Zu bedenken sind ebenso der Sperre nachgelagerte geparkte PKW oder LKW (z.B. aus dem Produktionsbereich). Ein potentieller Angreifer könnte sich diese Kraftfahrzeuge mit Gewalt aneignen und in die BesucherInnenmenge steuern.

Die Umzäunung bei Outdoorevents

Bei Outdoorveranstaltungen ist die alleinige Absicherung der Zugänge nicht ausreichend. Weiterführend zu den Eingängen sind die Zäune zu beachten. Eine Aufgabe, die vor allem bei flächenmäßig größeren Veranstaltungen schwer zu bewerkstelligen ist. Die Zäune müssen ausreichend bewacht und gegen das Überklettern bzw. Untergraben gesichert werden. Zudem ist darauf Bedacht zu nehmen, dass keine Gegenstände (z.B. Schusswaffe im Rucksack) über den Zaun geworfen oder unter dem Zaun eingebracht werden können. Eine Aufgabe, die mit herkömmlichen Baustellenzäunen nicht bewerkstelligt werden kann, sondern Speziallösungen bedarf.

Das Umfeld der Veranstaltung

Bei urbanen Veranstaltungen ist es oftmals gar nicht notwendig auf das Areal zu gelangen um Personenschäden zu verursachen. So hat z.B. ein Angreifer in Las Vegas (USA; 2017) ein nahegelegenes Hotel genutzt, um von dort aus erhöhter Position in die BesucherInnenmenge zu schießen.

In Kopenhagen wurde im Jahr 2015 eine Diskussionsveranstaltung mit ca. 80 anwesenden Personen angegriffen. Der Täter eröffnete das Feuer von außen durch ein Fassadenfenster und tötete eine Person. Im Jahr 2018 feuerte ein Attentäter im näheren Umfeld eines Weihnachtsmarktes in Straßburg mit einer Schusswaffe auf Passanten und tötete fünf Menschen.

Der Luftraum

Bei Freiluftveranstaltungen ist zudem der Luftraum zu bedenken. Hierbei ist jedoch nicht der Schutz gegen Flugzeuge oder Raketen gemeint, sondern gegen handelsübliche Drohnen, die mittlerweile überall erwerbbar sind, leicht zu fliegen sind und einfach umfunktioniert werden können. So kann z.B. ein Hexacopter mit einem Sprühsystem ausgerüstet werden um gefährliche Stoffe über dem Publikum freizusetzen, eine Bombe abzuwerfen oder eine Waffe auf das Gelände zu transportieren. Für die Drohnendetektion gibt es bereits mehrere Anbieter am Markt. Schwieriger gestaltet sich die tatsächliche Drohnenabwehr: Der Abschuss (aktuell noch im militärischem Bereich bzw. bei Rüstungsfirmen anzusiedeln), das Hijacking („Übernahme“ der Drohne) oder Jamming (verwenden von Störsendern) von Drohnen, die über Publikum fliegen, verursachen andersgelagerte Gefahrenquellen für BesucherInnen. Einen interessanten Ansatz verfolgt u.A. die niederländische Polizei, die Adler zur Drohnenabwehr einsetzt. Die Tiere fangen Drohnen im Flug ab und bringen sie Abseits von Menschen zu Boden.

Das Vorfeld

Gefährliche Gegenstände (Sprengsatz, Schusswaffe, etc.) müssen nicht zwangsläufig während der Veranstaltungsdurchführung eingebracht werden. An manchen Orten ist es z.B. möglich, bereits im Vorfeld (vor Aufbaubeginn), Gegenstände zu verstecken um diese zu einem späteren Zeitpunkt zu benutzen. Das heißt vor Veranstaltungsbeginn muss das gesamte Veranstaltungsgelände mittels Detektoren oder Spürhunden abgesucht werden.

Das Personal

Auch die Gefahren „von innen“ sollten betrachtet werden. Gemeint ist in diesem Zusammenhang das Personal. Der Veranstaltungsaufbau und die Veranstaltungsdurchführung sind personalintensiv. In vielen Bereichen (u.A. Ordnungsdienst, Gastronomie) ist die Personalfluktuation hoch und MitarbeiterInnen werden häufig kurzfristig akquiriert. Das Personal ist oftmals berechtigt, alternative Zugänge mit geringeren oder keinen Personenkontrollen zu nutzen (oder führt diese selbst durch). Auch in der Vielzahl des angelieferten Materials für Ein- und Aufbauten lassen sich gefährliche Gegenstände leicht verstecken.

Die BesucherInnen

Denkbar ist auch eine polizeiliche Überprüfung sämtlicher VeranstaltungsbesucherInnen. Diese Maßnahme wurde z.B. beim belgischen Tomorrowland Festival umgesetzt, bei dem alle 400.000 TicketkäuferInnen im Vorfeld über eine landesweite Datenbank polizeilich überprüft wurden (38 Personen blieb aufgrund dieser Maßnahme der Zugang zum Festival verwehrt). Eine derartige Überprüfung ist jedoch nur bei personalisierten Tickets und im Vorfeld von ausverkauften Veranstaltungen möglich.

Die Einsatzorganisationen

Eine weitere Möglichkeit für potenzielle Angreifer wäre, sich z.B. im Vorfeld eine Uniform (oder ein Fahrzeug) einer Einsatzorganisation (z.B. Rettungsdienst, Feuerwehr) anzueignen und dadurch vereinfachten Zutritt auf das Veranstaltungsgelände zu erlangen. Das heißt eine Akkreditierung der Mitglieder der Einsatzorganisationen ist ebenso eine mögliche, zusätzliche Abwehrmaßnahme.

Andere Varianten

Es gibt noch zahlreiche weitere denkbare (und undenkbare) Möglichkeiten, sich unerlaubten Zutritt auf Veranstaltungen zu verschaffen und gefährliche Gegenstände in Veranstaltungen einzubringen (z.B. über die Kanalisation, durch Gebäude, Flüsse, etc.). Die Möglichkeiten sind so zahlreich, dass diese an dieser Stelle nicht vollständig aufgeführt werden können.

Zusammenfassung der Maßnahmen gegen Terrorismus

Die derzeitig getätigten Maßnahmen gegen Angriffe von außen auf Veranstaltungen können, bei richtiger Umsetzung, einzelne Angriffsmethoden abwehren. Aufgrund der enormen Methoden- und Zielevielfalt ist ein gut geplanter Anschlag jedoch nicht bzw. nur äußerst schwer zu verhindern. Im besten Fall werden Anschlagspläne bereits im Vorfeld den Nachrichtendiensten bekannt und durch die Polizei verhindert.

Um die Eintrittswahrscheinlichkeit bei Veranstaltungen vor Ort tatsächlich reduzieren zu können sind umfangreiche Maßnahmen zu ergreifen. Diese zu tätigende Maßnahmen übersteigen das Ausmaß von einfacher Erhöhung der Anzahl der OrdnungsdienstmitarbeiterInnen oder dem Aufstellen von Betonsperren bei weitem. Für die überwiegende Mehrheit der stattfindenden Veranstaltungen sind umfangreiche Maßnahmen weder organisierbar noch finanzierbar.

Bei all den möglichen Angriffsmethoden darf nicht vergessen werden, dass die derzeitige Eintrittswahrscheinlichkeit für einen Angriff mit terroristischen Hintergrund auf eine Veranstaltung in Österreich gering ist. Und es bestehen aktuell keine konkreten Hinweise auf einen geplanten Anschlag in Österreich (Stand 25. April 2019). Beachten Sie zu diesem Thema auch den Artikel „Terrorismus bei Veranstaltungen – wie groß ist die Gefahr tatsächlich?“.

Nichtsdestotrotz muss das Szenario „Angriff mit terroristischem Hintergrund“ in die Notfallplanung aufgenommen werden. Nur wenn die verantwortlichen Personen auf den Eintritt einer Gefahr vorbereitet sind, kann schnell und richtig reagiert und das Schadenausmaß begrenzt werden.

Weiterführender Artikel: Terrorismus bei Veranstaltungen – wie groß ist die Gefahr tatsächlich?

Über den Autor

Martin Bardy / siflux
Martin Bardy / siflux

Martin Bardy MA, BEd, BA, MBA ist selbständiger Unternehmensberater für Veranstaltungssicherheit (siflux) und erstellt für Agenturen, VeranstalterInnen, SicherheitsdienstleiterInnen, Venue-Betreiber, etc. Sicherheitskonzepte, Notfallpläne und Personenstromsimulationen. Er absolvierte das Studium „Crowd Safety Management“ an der Buckinghamshire University (UK) mit der höchsten Auszeichnung „first class honours“ als Jahrgangsbester. Seit 2014 lehrt er an verschiedenen Universitäten, Fachhochschulen und privaten Institutionen zu den Themen Veranstaltungssicherheit / Crowd Management. Darüber hinaus entwickelte er den universitären Lehrgang „Crowd Safety Management, CP“ an der Donau-Universität Krems.

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