Demo der VeranstaltungstechnikerInnen am Rathausplatz, Foto: Screenshot Video Stamberg Film & Wangler Media Demo der VeranstaltungstechnikerInnen am Rathausplatz, Foto: Screenshot Video Stamberg Film & Wangler Media

Veranstaltungstechniker verleihen ihren Forderungen durch Demo in Wien Gehör

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Am 11. März fand eine Demo der VeranstaltungstechnikerInnen in Wien statt. Die rund 500 Teilnehmer in 300 Fahrzeugen haben so versucht ihren Forderungen an die Regierung Gehör zu verleihen. Denn seit Mitte März ist es in der Veranstaltungsbranche still geworden. Nach dem Veranstaltungsverbot ist der Umsatz einer ganzen Branche eingebrochen.

Betroffen von der Corona-Krise sind neben den Stars auf der Bühne auch jene dahinter: die Ton- und Lichttechniker, Bühnenbauer, fahrenden Schausteller und viele andere Akteure der Eventbranche. Diese haben sich am Montag getroffen, um in einer Demonstration auf ihre schwierige Lage aufmerksam zu machen. Der Fahrzeug-Konvoi führte über die Wiener Ringstraße und endete am Rathausplatz. Um auf die Stille in der Branche aufmerksam zu machen, wurde auf dem ganzen Weg in verschiedenen Varianten „Sound of Silence“ von Simon & Garfunkel gespielt.

Organisator Stiletto Stohl: „Wir haben seit 15. März zu 100 Prozent nichts mehr. Wir befürchten, dass es dieses Jahr auch nichts mehr geben wird. Den ersten Tausender haben viele gekriegt, manche auch nur fünfhundert. Das hat sehr gut geklappt. Jetzt muss es aber weitergehen!“

Forderungskatalog der VeranstaltungstechnikerInnen

  • Die Erweiterung und Verlängerung der Maßnahmen aus dem Härtefall-Fonds, dem Corona Hilfsfonds, dem Fixkostenzuschuss sowie die Aussetzung der Insolvenzantragspflichten und der Fristen für sonstige Zuschüsse, bis jedenfalls Dezember 2020, ggfs. auch darüber hinaus, auf Grund des Veranstaltungsverbotes für Großveranstaltungen bis derzeit 31. August 2020 und der für ebendiese nötigen Vorläufe von zumindest 6 – 12 Monaten.
  • Die Verlängerung der Kurzarbeit über 6 Monate hinaus, bis zum Ende der Auswirkungen der Krise. Die Reduktion auf 0% Arbeitszeit muss im gesamten Zeitraum möglich sein, indem es keine Umsätze gibt. Keine verpflichtende Konsumation von Urlauben während der Kurzarbeit.
  • Die sofortige Herstellung von Planungsvorgaben; Welche Veranstaltungen sind ab wann zu welchen Bedingungen zulässig? Auch die Bedingungen am Arbeitsplatz (Veranstaltungen) sind hierzu wichtig. Diese könnten beispielsweise an die Bestimmungen der Bauunternehmer*innen oder der Gastronomen*innen angelehnt werden.
  • Eine staatliche Unterstützung für Unternehmer analog der Kurzarbeits-Regelung (abhängig vom Einkommen 80/85/90%) auf Basis des Einkommens des letzten Jahres, aus dem eine ESt-erklärung vorliegt oder (wahlweise) eines Durchschnitts des Einkommens der letzten drei Jahre, bis jedenfalls Dezember 2020 ggfs. auch darüber hinaus.
  • Alle bis dahin gestundete Beträge der SVS und des Finanzamtes können erst mit 2022 geltend gemacht werden. Auch dürfen für gestundete Beträge keine Verzugszinsen anfallen.
  • Die Übernahme der SVS Beiträge entsprechend der Kurzarbeits-Regelung durch den Staat vom ersten Tag an, auf Basis des Einkommens des letzten Jahres, aus dem eine ESt-erklärung vorliegt oder (wahlweise) eines Durchschnitts des Einkommens der letzten drei Jahre, bis jedenfalls Dezember 2020 ggfs. auch darüber hinaus. Es ist unmöglich, von den Beträgen aus dem Härtefall-Fonds die SVS Beiträge zu bezahlen, auch wenn man sich auf die geringste Summe zurückstufen lässt.
  • Die Abrechnung des tatsächlichen Einkommensverlustes mit Abgabe der ESt-Erklärung 2020, bis jedenfalls Dezember 2020 ggfs. auch darüber hinaus. Da wir alleine durch den Härtefall-Fonds unsere gewerblichen Fixkosten nicht decken können.

Alle Forderungen und Vorschläge müssen unbürokratisch und schnell umgesetzt werden und dienen als Diskussionsgrundlage.

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